Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der KjG Holzwickede
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der KjG Holzwickede:
- Allgemeines
Die Freizeiten, Fahrten und Schulungen der Katholischen jungen Gemeinde Holzwickede werden im Sinne einer
christlichen Lebensgemeinschaft durchgeführt. Wer sich anmeldet, erklärt sich dazu bereit, sich der Maßnahme ganz anzuschließen und sich in die Gemeinschaft einzubringen. - Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung wird dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin bzw. dessen/deren Sorgeberechtigten der Abschluss
eines Teilnahmevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Bedingungen verbindlich angeboten. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom
Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular oder per Onlineanmeldung auf der Webseite des Veranstalters. Bei
Minderjährigen ist sie von einem/einer Personensorgeberechtigten zu unterschreiben.
Erfolgt die Anmeldung online, erhält die anmeldende Stelle eine Bestätigung, dass die Anmeldung eingegangen ist. Vor Antritt der Freizeit muss der Sorgeberechtigte trotzdem eine Unterschrift auf einem separaten Formular
leisten. Mit der Übersendung einer Anmeldebestätigung an den Anmeldenden / die Anmeldende kommt der Vertrag zustande. Sollte die Freizeit/Maßnahme bereits voll belegt sein wird der Anmeldende / die Anmeldende umgehend benachrichtigt. - Umfang der Leistungen
Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung oder der Teilnahmebestätigung.
Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit/Maßnahmen obliegt im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden / der Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer
Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungserfordernisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter derartige Informationen gemeinsam mit der Anmeldung mitzuteilen. Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit/Maßnahme nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Im Falle der Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Fahrtantritt,
davon in Kenntnis zu setzen. Der Anmeldende / die Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom
Teilnahmevertrag zurückzutreten; er / sie hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters
diesem gegenüber geltend zu machen. - Rücktritt / Kündigung durch den Veranstalter
-bei einem späterem – auch erst während der Ferienfreizeit/Maßnahme – Bekanntwerden für die Aufsichtsführung
oder die Durchführung der Ferienfahrt wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden;
-wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindesteilnehmerzahl (bis 4
Wochen vor Reiseantritt) nicht erreicht wird und in der Ausschreibung auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmende in diesem Fall in voller Höhe zurück.
-wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung
so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht oder eine weitere schadensfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilnehmende sonst in einem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Teilnahmevertrags gerechtfertigt ist.
Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden sowie weitere damit im Zusammenhang
anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt.
In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt.
Wird die Durchführung der Ferienfreizeit/Maßnahme infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen etc.) wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. In
diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Ferienfreizeit noch zu
erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den/die Teilnehmende zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Veranstalter und der Anmeldende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Anmeldenden zur Last. - Rücktritt durch den Teilnehmer
a) Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
b) im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach
folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:
Rücktritt bis 160 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
Rücktritt bis 110 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
Rücktritt bis 70 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
Rücktritt bis 40 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
Rücktritt bis zum Tage des Reisebeginn 100% des Reisepreises.
Der / die Teilnehmende steht das Recht zu, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Der Veranstalter ist berechtigt, eine darüber hinaus gehende Entschädigung im Einzelfall geltend zu machen, sofern von ihm höhere Aufwendungen nachgewiesen werden. Lässt der / die Teilnehmer/in mit Zustimmung des
Veranstalters eine geeignete Ersatzperson vertretend an der Reise teilnehmen, so wird hierfür eine
Verwaltungskostenpauschale In Höhe von 25,- € erhoben. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften dem gegenüber stehen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. - Haftung und Haftungsbegrenzung
Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit/Maßnahme eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese tritt aber nur nachrangig ein, d.h. nach Inanspruchnahme einer
eventuell bestehenden privaten Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden, die Dritten gegenüber, also nicht
den Teilnehmenden gegenüber entstehen. Der/die Teilnehmer/in haftet für die von ihm/ihr verursachten Schäden.
Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Unfall,
Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit/Maßnahme
verbundenen Risiken zu mindern.
Die Haftung des Trägers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen
Freizeitpreis, soweit ein Schaden des/ der Freizeit/Maßnahmeteilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Träger für einen dem/der Freizeit/ Maßnahmeteilnehmenden
entstandenen Schaden allein wegen eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung nach Satz gilt nicht für Schäden des/der Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Trägers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Trägers beruhen. Die Haftung des Trägers ist beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.
Ansprüche nach den § 651 c bis f des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der / die Anmeldende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit/Maßnahme gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der/die Anmeldende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die vertraglichen Ansprüche des/der Teilnehmenden und des Anmeldenden verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit/Maßnahme. - Zuschussbeantragung
Bei den Ferienfreizeiten/Maßnahmen ist des Veranstalters auf die Unterstützung durch Zuschüsse von kirchlichen und kommunalen Stellen angewiesen. Daher behält er sich vor, personenbezogene Daten der Teilnehmenden zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und an zur Durchführung der Maßnahmen erforderliche Stellen weiterzugeben. An unbefugte Dritte werden keine Daten weitergegeben.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Datenschutzerklärung:
- Kontaktdaten des für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen entnehmen Sie dem Briefkopf
- Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung bei
Nutzung unseres Anmeldeformulars Bei Anmeldung zu unseren Angeboten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Die im Formular angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.
Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.
Ein Mitgliedsantrag wird zwecks Mitgliedermeldung an unseren Dachverband der KjG Paderborn e.V.
weitergegeben. Die Informationen der Anmeldung für die Auslandsfreizeit werden zwecks Vertragserfüllung, insbesondere Anmeldung des Bustransfers und bei dem Beherbergungsbetrieb, an die Voyage Reiseorganisation GmbH weitergegeben.
Alle anderen Anmeldungen werden zwecks öffentlicher Bezuschussung an die Verwaltung der Gemeinde
Holzwickede, an die Verwaltung des Kreises Unna und an die Verwaltung des Landes NRW gegeben.
Die für die Benutzung des Anmeldeformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach der
rechtlichen Aufbewahrungsfrist für die Zuschüsse von 10 Jahren automatisch gelöscht. - Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.
Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante
Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder
Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen; gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden. - Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f
DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an
datenschutz@kjg-holzwickede.de
